Einzelunterricht inkl. Vor- und Nachbereitung:
Bei einer diagnostizierten schweren Lese-/ Rechtschreibstörung (LRS) werden die Kosten von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern übernommen.
Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.